Bauschutt entsorgen – unkompliziert und schnell

Kleinere Mengen: Komfortable Entsorgung im Minicontainer (1 bis 3 m³)
Größere Mengen: Entspannte Abwicklung mit 3-7 m³ Containern
Vergütung individuell nach Sorte und Gewicht (mit geeichter Bodenwaage und Personenwaage)

Ab einer Containergröße von 7 m³ stoßen wir an die Gewichtsgrenzen: Diese Container können befüllt mehr als 10 Tonnen wiegen und sind dann zu schwer für den sicheren Transport mit unseren Absetzkipper-LKW.

Was ist Bauschutt genau?

Bauschutt besteht aus mineralischen Abfällen wie Steinen oder Beton und entsteht hauptsächlich bei Abbruch- und Bauarbeiten. Das Beste daran: Reiner Bauschutt ist zu fast 100% recycelbar!
Viele verwechseln Bauschutt mit dem Überbegriff „Baustellenabfall“ – ein häufiger und kostspieliger Irrtum. Wichtig zu wissen: Materialien wie Porenbeton oder Gips gehören nicht zum Bauschutt und müssen separat entsorgt werden.

Häufige Verwechslungen

Bauabfall/Baumischabfall

Anders als reiner Bauschutt enthält dieser auch nicht-mineralische Materialien wie Verpackungen, Holz, Metalle und Kunststoffe.

Porenbeton

Wird oft mit normalem Beton verwechselt, muss aber separat entsorgt werden. Tipp zur Unterscheidung: Porenbeton ist deutlich leichter (ca. 0,7 t/m³) als echter Beton (1,2-2 t/m³).

Brandgut

Verbrannte Steine aus Kaminen oder Schutt aus ausgebrannten Gebäuden sind mit Schadstoffen verunreinigt und müssen als Sonderabfall behandelt werden.

Eternit

Besondere Vorsicht bei Faserzement, besonders bei Material vor 1990! Möglicher Asbestgehalt erfordert fachgerechte Handhabung ohne Zerschlagen, um gesundheitsgefährdende Fasern zu vermeiden.

Übergroßer Bauschutt

Materialien mit über 60 cm Kantenlänge müssen vor der Entsorgung zerkleinert werden.

Bewehrung

Metallische Bestandteile müssen unbedingt vom Beton getrennt werden.

Wo entsteht Bauschutt beispielsweise?

Bauschutt entsteht bei zahlreichen Bau- und Renovierungsarbeiten:
  • Abriss von Garagen oder Anbauten
  • Wanddurchbrüche oder Raumvergrößerungen
  • Erneuerung von Estrich oder Bodenbelägen
  • Terrassen- und Pflasterarbeiten
  • Dachsanierungen (insbesondere Dachziegel)
  • Abriss von Klinker- oder Natursteinmauern
  • Sanitärinstallationen
  • Badezimmersanierungen
WICHTIG: Bei Arbeiten an Wänden und Dächern besteht Asbestgefahr! Eternit darf nicht zerschlagen werden.

Für welche Bauschutt Sorten kann ich Container mieten?

In anderen Containern oder bei Ablieferung auf unserem Schrottplatz ist die Entsorgung anderer Materialien natürlich möglich. Übersicht der Wertstoffe sehen Sie hier: Abfalllexikon

In einem Container jeweils nur 1 Sorte von beispielsweise

✔️ Mineralische Abfälle (bis 60 cm Kantenlänge)
✔️ Ziegel (Mauer- und Dachziegel)
✔️ Mörtel und Putz
✔️ Pflastersteine und Gehwegplatten
✔️ Beton und Betonabbruch
✔️ Fels
✔️ Fliesen, Keramik und Porzellan

Was darf NICHT im Bauschutt-Container entsorgt werden?

❌ Sämtliche Gefahrstoffe
❌ Gips- und Gipskartonplatten
❌ Porenbeton, Ytong, Bimsstein
❌ Erde, Lehmputz, Stroh
❌ Schornsteinabbruch
❌ Dämmstoffe und Teppiche
❌ Teer- und Bitumenhaltige Materialien
❌ Kunststoffe, Holz, Glas, Metalle, Farben, Lacke
❌ Bewehrungen oder Anhaftungen

Recycling Informationen – nach der Entsorgung

Ihr entsorgter Bauschutt wird zu wertvollen Rohstoffen weiterverarbeitet:

  • Herstellung von Zement und Beton
  • Produktion hochwertiger Erden
  • Einsatz im Straßenbau

Diese effiziente Wiederverwertungskette macht sortenreinen Bauschutt zu einer besonders umweltfreundlichen und kostengünstigen Entsorgungsoption.

Lassen Sie uns gemeinsam für eine saubere und nachhaltige Bauabwicklung sorgen!

AVV-Nummern für Bauschutt im Überblick

Die korrekte AVV-Nummer für Bauschutt hängt von der Materialzusammensetzung ab:
Bei sortenreiner Trennung erhalten Beton, Ziegel sowie Fliesen & Keramik jeweils eigene AVV-Nummern (siehe nachfolgende Auflistung).
Gemischter Bauschutt aus verschiedenen Materialien wird unter der AVV-Nr. 17 01 07 klassifiziert.
Schadstoffbelasteter Bauschutt mit gefährlichen Stoffen wie PAK-belasteten Ziegeln fällt unter die AVV-Nr. 17 01 06.

17 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)
17 01 Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik
17 01 01 Beton
17 01 02 Ziegel
17 01 03 Fliesen und Keramik
17 01 06 Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
17 01 07 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen